Jetzt bewerben: Jugend bewegt Kommune 2024

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen,
sehr geehrte Bürgermeister,

Sie wollen etwas für die Jugend vor Ort machen?
Sie sehen Potential in der Jugend vor Ort?
Sie wollen Ihren Ort zukunftsfähig machen?

Egal ob Jugendbeirat, Mehrgenerationenkonzepte oder eine jugendgerechte digitale Weiterentwicklung Ihrer Kommune: Wir unterstützen Sie!

Das Programm Jugend bewegt Kommune startet ins 13. Jahr in Sachsen.

Auch in diesem Jahr unterstützen wir wieder besonders Kommunen, die bereits erste Beteiligungserfahrungen gemacht haben.

Ob Mehrgenerationenkonzepte, eine digitale Weiterentwicklung, das Einbeziehen von Jugendlichen in den Gemeinderat, Nachhaltigkeitsvorhaben oder die Entstehung eines Jugendraums: Wir stehen Ihnen mit einer kompetenten Prozessbegleitung und -beratung, finanziellen Mitteln und Fachexpert:innen zur Seite.

Warum machen wir das? Nach der Ergänzung der sächsischen Gemeindeordnung durch §47a stehen sächsische Kommunen vor einer besonderen Herausforderung, da nunmehr Kinder und Jugendliche bei allen kommunalen Planungen, die ihre Interessen berühren, beteiligt werden sollen.

Jugend bewegt Kommune bietet dafür passgenaue Unterstützung. Das Programm richtet sich an Akteurinnen und Akteure aus Kommunalpolitik, Verwaltung und Kinder- und Jugendorganisationen, insbesondere an Kommunen, die bereits erste Beteiligungserfahrungen mit Kindern und Jugendlichen gemacht haben.

Wie unterstützen wir? Neben einer finanziellen Unterstützung bieten wir im Programm Jugend bewegt Kommune eine bedarfsgerechte fachliche Prozessbegleitung durch Expert:innen der DKJS beim Initiieren und Steuern der lokalen Vorhaben zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune sowie Austauschmöglichkeiten bei Dialogveranstaltungen und Netzwerktreffen.

Kommune digital

Sie möchten zusammen mit jungen Menschen ein Konzept zu digitalen Beteiligungsmöglichkeiten im eigenen Ort entwickeln, erproben und verstetigen? Gerne vermitteln wir die entsprechenden digitalen Kompetenzen zielgruppengerecht für die jeweiligen Verantwortungsträger:innen.

Kommune intergenerativ

Sie möchten gemeinsam mit den jungen Menschen Schnittstellen zwischen den Generationen in Ihrer Kommune identifizieren und nutzen? Gerne entwickeln wir mit Ihnen die entsprechenden Formate dafür – mit dem Ziel, die Generationen im Ort gemeinschaftlich projektbasiert zusammenwachsen zu lassen.

Kommune nachhaltig

Nachhaltigkeit ist für viele junge Menschen ein großes Thema. Sie möchten dieses Interesse nutzen und sich für eine nachhaltige kommunale und globale Entwicklung einsetzen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, gemeinsam mit den jungen Menschen ein nachhaltiges, regional angepasstes Konzept zu entwickeln.

Kommune demokratisch

Sie möchten längerfristige Beteiligungsstrukturen für junge Menschen in Ihrer Kommune installieren? Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsam mit den jungen Menschen vor Ort passgenaue Beteiligungsformate (bspw. Jugendstammtisch, Jugendbeirat, Jugendfonds) zu entwickeln und in der Gemeinde zu verankern (Leitlinie zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung).

Kommune kulturell

Sie möchten junge Menschen mehr in die kulturellen Angebote Ihrer Kommune einbeziehen oder auch gemeinsam mit ihnen neue Angebote schaffen? Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben und etablieren gemeinsam mit jungen Menschen vor Ort eine regionalspezifische, vielfältige Kultur.  

Wer kann eine Förderung bekommen? Kommunen mit einer maximalen Größe von 10.000 Einwohner:innen in ländlichen Räumen in Sachsen.

Was sollten Sie mitbringen? Wir arbeiten gern mit Kommunen, die offen für generationsübergreifende und beteiligungsorientierte Prozesse sind und dabei eine Bereitschaft mitbringen, kommunale Strukturen und Netzwerke einzubinden.

Wie viel Geld kann beantragt werden? Beantragt werden kann, je Kommune, ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500,00 Euro im ersten Jahr und von bis zu 4.000,00 Euro im zweiten Jahr für Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche. Ihr finanzieller Eigenanteil beträgt dabei im ersten Jahr 850,00 Euro und im zweiten Jahr 1.300,00 Euro.

Die Interessensbekundungen können bis zum 15.04.2024 eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Interessensbekundungen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.