Jetzt bewerben: Sonderfonds Jugend bewegt Kommune

Was wird gefördert?

  • Projekte, Aktionen, Veranstaltungen oder Anschaffungen zur Stärkung bzw. Förderung kinder- und jugendgerechter Freizeitaktivitäten

Wer wird gefördert?

  • Kommunen in ländlichen Räumen Sachsens mit weniger als 10.000 Einwohner:innen

Welcher Betrag kann beantragt werden?

  • 500 bis 2.000 Euro

Wie wird gefördert?

  • Die Kommune bringt eigene Mittel ein (höchstens 1.000 Euro), die durch einen Zuschuss aus dem Sonderfonds verdoppelt werden.
  • Der Eigenanteil der Kommune muss an die DKJS überwiesen werden. Die DKJS bewilligt dann eine Zuwendung in doppelter Höhe, maximal 2.000 Euro.
  • Es wird ein Zuwendungsvertrag erstellt. Die Mittel müssen durch einen formlosen Projektbericht sowie einen Verwendungsnachweis abgerechnet werden.
  • Über die Förderung wird nach Eingang des Antrags entschieden.
  • Es können so viele Projekte gefördert werden, bis der Fonds ausgeschöpft ist.

Wie kann sich eine Kommune bewerben?

  • Vom 15.03.2024 bis Ende des Jahres 2024
  • Nutzen Sie die Interessensbekundung aus diesem Artikel.