Was wird gefördert?
- Projekte, Aktionen, Veranstaltungen oder Anschaffungen zur Stärkung bzw. Förderung kinder- und jugendgerechter Freizeitaktivitäten
Wer wird gefördert?
- Kommunen in ländlichen Räumen Sachsens mit weniger als 10.000 Einwohner:innen
Welcher Betrag kann beantragt werden?
- 500 bis 2.000 Euro
Wie wird gefördert?
- Die Kommune bringt eigene Mittel ein (höchstens 1.000 Euro), die durch einen Zuschuss aus dem Sonderfonds verdoppelt werden.
- Der Eigenanteil der Kommune muss an die DKJS überwiesen werden. Die DKJS bewilligt dann eine Zuwendung in doppelter Höhe, maximal 2.000 Euro.
- Es wird ein Zuwendungsvertrag erstellt. Die Mittel müssen durch einen formlosen Projektbericht sowie einen Verwendungsnachweis abgerechnet werden.
- Über die Förderung wird nach Eingang des Antrags entschieden.
- Es können so viele Projekte gefördert werden, bis der Fonds ausgeschöpft ist.
Wie kann sich eine Kommune bewerben?
- Vom 15.03.2024 bis Ende des Jahres 2024
- Nutzen Sie die Interessensbekundung aus diesem Artikel.