Was ist mit Beteiligung eigentlich gemeint?

Was abstrakt klingen mag, ist tatsächlich simpel: Junge Menschen sollten mitentscheiden dürfen, wie ihre Lebenswelten gestaltet werden. Ihre aktive Mitwirkung in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, ist dabei das Kernziel.

Damit das gelingen kann, müssen ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll einbezogen werden.

Stufen von Beteiligung

Theoretisch lässt sich der Grad der Teilhabe an Entscheidungen in verschiedenen Stufen abbilden. Information ist zwar die Voraussetzung für Beteiligung, jedoch genügt diese noch nicht, um junge Menschen tatsächlich teilhaben zu lassen. Scheinbeteiligung wirkt sich grundsätzlich negativ auf Kinder und Jugendliche aus.

  • Nichtinformation: Junge Menschen werden weder über Entscheidungen, noch über den Verlauf des Vorhabens informiert.
  • Information: Kinder und Jugendliche werden über Vorhaben und Verlauf informiert, aber nicht daran beteiligt.
  • Scheinbeteiligung: Jugendinteressen werden abgefragt, aber ignoriert.
  • Mitsprache: Junge Menschen sind aktiv in die Gestaltung involviert, aber bleiben beim Verlauf und der endgültigen Entscheidung außen vor.
  • Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche äußern Wünsche und bestimmen explizit mit. Sie übernehmen Verantwortung für gemeinsam getroffene Entscheidungen und deren Konsequenzen.
  • Selbstbestimmung: Junge Menschen treffen selbstbestimmte Entscheidungen und arbeiten – mit Unterstützung von Erwachsenen – aktiv an Planung und Umsetzung eigener Wünsche und Ideen.

Erst durch die Übergabe von Verantwortung an junge Menschen, durch ihre verbindliche Einbindung in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse, von denen sie mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, wird aufrichtige Beteiligung in der Kommune möglich. Denn unsere Demokratie braucht Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich einmischen.

Altersgerechte und zielgruppenbezogene Verfahren  sollten so eingesetzt werden, dass Mitsprache, Mitbestimmung und idealerweise Selbstbestimmung möglich sind.

Beteiligungsformen

Es gibt vielfältige Formen, die junge Menschen zur Beteiligung nutzen. In der Praxis findet häufig eine Kombination der unterschiedlichen Formen statt. Besonders wirksam sind Beteiligungsstrukturen, die von Jugendlichen (mit)konzipiert werden.

  • Offene Form: Kinder und Jugendliche beteiligen sich bei Interesse punktuell, bringen ihre Ideen ein, äußern ihre Kritik in Jugendforen, Schülerkonferenzen, Befragungen, Sprechstunden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Parlamentarische Form: Junge Menschen wirken im Rahmen einer institutionalisierten, strukturell verankerten Form längerfristig mit Jugendgemeinderat, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendlandtage
  • Projektorientierte Formen: zeitlich und thematisch begrenzt, setzen Kinder und Jugendliche eigene Ideen um Neugestaltung eines Jugendzentrums/-treffs, Dorfplatzgestaltung, Planung eines Skateparks etc.