Jugendnotfonds Sachsen geht an den Start

Jugendnotfonds Sachsen hilft selbstverwalteten Jugendclubs durch die Corona-Zeit!

Dresden, den 17. Mai 2021. Jugendräume und Jugendinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen und auch in Pandemiezeiten am Leben zu erhalten, hat sich der „Jugendnotfonds Sachsen“ zum Ziel gesetzt. Dafür bündeln die Sächsische Landjugend e.V., die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung und die Sächsische Jugendstiftung ihre Ressourcen und stellen ein umfassendes Unterstützungs- und Hilfsangebot bereit. „Uns ist es wichtig, dass selbstverwaltete Jugendclubs, -treffs und -initiativen die Pandemie gut überstehen, denn sie sind essenzielle Bestandteile des kulturellen und sozialen Lebens in den ländlichen Räumen“, so die Initiator:innen des Fonds.
Ob Unternehmen, Selbstständige, oder Vereine, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gibt es bereits Hilfsangebote zur Bewältigung pandemiebedingter Ausfälle. Nicht jedoch für Jugendinitiativen, die mit viel Engagement und Energie eigenverantwortlich Räume und Projekte aufgebaut und verwirklicht haben. Diese Freiräume für Beteiligungs- und Selbstbestimmungsprozesse, sind Orte demokratischer Bildung und somit wesentlicher Bestandteil eines vielfältigen und jugendgerechten Gemeinwesens. Dabei sollten wir sie nicht allein lassen.
Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt gezielt selbstverwaltete Jugendclubs oder freie Jugendinitiativen im ländlichen Raum, in denen sich Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren engagieren und die nicht wissen, wie sie ihren Club oder ihre Angebote gut durch die Pandemie bringen sollen. Nach einer Beratung unterstützt der Jugendnotfonds schnell und unkompliziert mit Rat, Tat und finanzieller Hilfe. Das Angebot gilt zunächst bis August 2021.

Pressekontakt:
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung | Edda Laux | edda.laux@dkjs.de | 0176-125 767 84

Der Jugendnotfonds wurde von der Sächsischen Jugendstiftung, der Sächsischen Landjugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinschaftlich ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.