Leitlinienentwicklung zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung

Eine Leitlinie zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung zu erarbeiten und zu verankern ist eine gute Möglichkeit, der Aufforderung der sächsischen Staatsregierung nachzukommen, lokal passgenaue Handlungsrahmen zu schaffen (vgl. Stellungnahme der Staatsregierung zum 5. sächsischen Kinder und Jugendbericht S. 40 ff).

Diese Prozesse erfordern allerdings Durchhaltevermögen seitens der erwachsenen Akteure und es ist hilfreich und teilweise auch notwendig, eine externe Prozessbegleitung einzubinden. Die Vorlage, die wir zur Verfügung stellen, lässt sich nicht einfach befüllen und ratifizieren, sondern sollte in einem lokalen Beteiligungsverfahren bearbeitet und damit schlussendlich von vielen Bürgerinnen und Bürgern und vor allem auch den Kindern und Jugendlichen mitgetragen werden.  

„Klar ist es leichter, einfach alles schnell selbst zu entscheiden, aber wenn man die Menschen beteiligt, tragen sie die Entscheidungen auch mit!“

Gemeindevertreter

Drei sächsische Kommunen legen vor

Seit August 2017 begleitete die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit Stark im Land drei sächsische Kommunen dabei, Leitlinien zur Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrer Gemeinde bzw. ihrer Stadt zu verankern. Ziel ist es, eine Kultur des Miteinanders zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Gemeinwesen zu etablieren. In Oybin, Bannewitz und Roßwein sollen Wege und Rahmenbedingungen für die gemeinsame Meinungsbildung und die Umsetzung jugendrelevanter Vorhaben entwickelt werden, die in ein verbindliches Regelwerk einfließen. Außerdem werden so Möglichkeiten, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume für die aktuelle und zukünftige Jugendgenerationen geschaffen.  

„Es müssen politische Entscheidungen her, dass man das auch will mit der Beteiligung!“

Schulsozialarbeiterin

Um einen Legitimationsrahmen für das Vorhaben zu schaffen, suchte die DKJS zunächst das Gespräch mit kommunalen politischen Vertretern. Im Anschluss wurden die Perspektiven der unterschiedlichen Interessengruppen eingeholt. Die Meinung der Jugendlichen wurde mithilfe einer postalischen Befragung erfasst. Die Ergebnisse flossen zunächst in die Formulierung der Zukunftsvision, später in die konkrete Umsetzung von parallel stattfindenden Jugendbeteiligungsprojekten und auch in die Formulierung der Leitlinie ein. 

Eine gemeinsame Vision verbindet

Ein „Visionsworkshop“ ermöglichte es den  erwachsenen Akteuren, ihre Perspektive einbringen. Dabei wurde ein langfristiges Ziel formuliert, das beschreibt, warum es für die Zukunft der jeweiligen Gemeinde wichtig ist, Kinder und Jugendliche ab sofort stärker einzubinden.  

Eine Gruppe aktiver Bürgerinnen und Bürger erarbeitete entlang einer durch die DKJS zur Verfügung gestellten Vorlage (siehe Dokumente zum Download links) einen ersten Entwurf, der im Herbst 2018 in einer Bürgerversammlung vorgestellt, diskutiert und angepasst wurde. Der nächste Entwurf richtete sich bereits als Beschlussvorlage an den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Nach der Ratifizierung wurde die Leitlinie in geeigneter und jugendgerechter Form veröffentlicht.

Die Leitlinie zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung umfasst:  

  • die Zukunftsvision, die das besondere Interesse der Gemeinde bzw. der Stadt an der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Ort beschreibt,
  • die Ziele, welche die Gemeinde bzw. die Stadt erreichen möchte sowie Kontrollgremien bzw. -verfahren, die beschreiben, wie überprüft wird, ob die Ziele erreicht wurden und
  • konkrete Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden.

Bannewitz: ein Fallbeispiel 

Aus der Auswertung der Jugendbefragung (Vgl. Corax #5/2018 S. 29) wurde deutlich, dass Kinder und Jugendlichen nicht nur digital informiert werden wollen, sondern auch Informationen aus Aushängen, Plakaten und Zeitungen erhalten wollen. Bannewitz hat daraus ein langfristiges Ziel entwickelt:

„Mithilfe einer digitalen (Homepage) und analogen (Amtsblatt) Jugendseite werden Kinder und Jugendliche über das Leben in der Gemeinde altersgerecht und aktuell informiert.“  

Um dieses Ziel zu erreichen, werden kurzfristige Maßnahmen beschrieben, zum Beispiel: „Gestaltung einer Jugendseite im ‚Bannewitzer Blick‘ im Rahmen eines GTA der Oberschule“, die umgesetzt wurde. Der Jugendteil im Amtsblatt wurde von Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit einer professionellen Gestalterin erarbeitet. Die “Jungen Seiten” wurden bewusst so gestaltet, dass sie einzeln gedruckt und an Orten, an denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, ausgehängt werden können. An den Haltestellen des ÖPNV wurden Wechselrahmen installiert, in denen die aktuelle Ausgabe veröffentlicht wird.  Bei den neu zu bauenden Haltestellen wird dies ebenfalls berücksichtigt.

Das Jahr 2019 startete mit dem neuen Jugendfond

Die „Jungen Seiten“ werden von einer stetig wachsenden Gruppe junger Menschen erstellt, die auch an der Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes des zu etablierenden Jugendfonds maßgeblich beteiligt waren. Mittlerweile wurden die ersten Jugendforum-Veranstaltungen durchgeführt. „Die Gemeinde Bannewitz plant für das Jahr 2019 ein Budget für die Kinder- und Jugendliche in Höhe von 1.000 Euro. Über dessen Verwendung entscheidet bis zur Bildung eines Kinder- und Jugendforums die Steuerungsgruppe.“ Aktuell werden bereits die ersten Kinder- und Jugendprojekte mit diesen Mitteln umgesetzt. Der Jugendfond ist eine weitere Maßnahme aus der  lokalen Leitlinie, die Bannewitz liebevoll die „Bannewitzer Kinderrechtskonvention“ genannt hat.

Weitere Informationen zum Jugendausschuss Bannewitz finden Sie hier.

Dokumente zum Download