Neue Förderrunde: Jugend bewegt Kommune

Ob bei der Organisation eines gemeinsamen Festes, der Umsetzung von Nachhaltigkeitsvorhaben oder der Schaffung eines Jugendraumes – Junge Ideen sind gefragt!

Möchten Sie Ihren Ort fit für die Zukunft machen und attraktive Lebensbedingungen für Jugendliche schaffen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Über das Programm:

Jugend bewegt Kommune bietet passgenaue Unterstützung für Akteurinnen und Akteure aus Kommunalpolitik, Verwaltung, Kinder- und Jugendorganisationen sowie Vereinen. Im ersten Halbjahr wollen wir gemeinsam mit Ihnen und jungen Menschen in Ihrer Kommune ein Beteiligungsprojekt umsetzen, um erste Beteiligungserfahrungen zu ermöglichen. Vorbehaltlich einer Weiterförderung des Programmes Jugend bewegt Kommune und eines positiven Projektverlaufs, wird ein längerfristiger Beteiligungsprozess angestrebt, um nachhaltige Strukturen in ihrem Ort zu verankern.

Wie unterstützen wir?

Neben einer finanziellen Unterstützung bieten wir eine bedarfsgerechte Prozessbegleitung und fachliche Beratungen durch Expert:innen der DKJS. Diese helfen Ihnen beim Initiieren und Steuern lokaler Vorhaben zu kinder- und jugendfreundlichen Orten. Zudem ermöglichen wir Austauschmöglichkeiten bei Dialogveranstaltungen und Netzwerktreffen.

Was wird gefördert?

Projekte, Aktionen, Veranstaltungen oder Anschaffungen zur Stärkung bzw. Förderung jugendgerechter Kommunen in den ländlichen Räumen Sachsens

Wer wird gefördert?

Sächsische Träger und Kommunen. Als förderfähige Täger gelten anerkannte Träger der Jugendhilfe und gemeinnützige Organisationen wie Vereine. Eine genauere Definition können Sie den Fördergrundsätzen entnehmen.

Projektdurchführungs- und Bewilligungszeitraum:

vom 17. März bis 15. Juni 2025

Wie wird gefördert?

Es können Beträge zwischen 500 Euro und 4.000 Euro beantragt werden. Die Träger müssen ihrerseits in Abhängigkeit von der Höhe des Förderbetrags einen Eigenanteil (Festbetrag) von max. 1.000 Euro in das Projekt mit einbringen.
Über die Förderung wird nach Eingang der Interessensbekundung (Antrag) sowie gegebenenfalls nach einem persönlichen Kontakt entschieden. Es können so viele Projekte gefördert werden, bis der Fonds ausgeschöpft ist.

Ein Weiterleitungsvertrag wird erstellt; die Mittel müssen durch einen formlosen Projektbericht sowie einen Verwendungsnachweis abgerechnet werden.

Interesse? Dann füllen Sie bitte online die Interessensbekundung aus:

Nutzen Sie diese Chance, um gemeinsam mit Jugendlichen Ihre Kommune aktiv zu gestalten! Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Förderunterlagen

Projektaufruf

Fördergrundsätze

Logos und Fördersätze

Logo

Fördersatz