Liebe erwachsene Begleiter:innen,
Liebe Kolleg:innen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort können Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis ausfüllen und auf dem Förderportal der Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hochladen.
Für ALLE Ausgaben gilt: Ausgaben müssen innerhalb des Projektzeitraums getätigt werden (Rechnungsdatum). D.h. alle Belege, die nach dem 30.09.24 datiert sind (bei einzelnen Projekten der 31.10.24), können NICHT abgerechnet werden. Das für Ihre Förderung zutreffenden Datum finden Sie in Ihrem Vertrag.
Bitte reichen Sie alle Unterlagen bis zum 31. Oktober (bei einzelnen Projekten bis zum 15. November) 2024 ein. Sehen Sie bitte davon ab uns postalisch etwas zu schicken.
Die Abrechnung bei Hoch vom Sofa! besteht für alle Projekte aus 4 Teilen:
1. Ein Sachbericht
Der Sachbericht ist über den folgenden Link: https://forms.office.com/e/yaRSdKTLy2 auszufüllen.
2. die Erklärung zur Verwendung der Mittel
Nehmen Sie als erstes den Finanzplan vom Projektantrag zur Hand. Dieser steht im Downloadbereich auf dem Förderportal zur Verfügung. Wie auf dem Bild dargestellt klicken Sie auf dem Symbol „Bericht herunterladen“ und wählen Sie das Antragsdatenblatt aus. Vergleichen Sie in den Hauptpositionen wie beispielsweise „1 Material“ die beantragten und die verausgabten Mittel. Eine Abweichung ist zu begründen.
Wichtig: das Dokument muss von der zeichnungsberechtigten Person des Trägers unterschrieben werden.
3. die Belegliste bzw. der zahlenmäßiger Nachweis
Nehmen Sie sich die Belege zur Hand, sortieren Sie diese nach Position und nachrangig nach Datum und tragen Sie diese in die Belegliste ein.
Wichtig: das Dokument muss auch von der zeichnungsberechtigten Person des Trägers unterschrieben werden.
4. die Belege
Wir sind dazu verpflichtet die Belege zu prüfen. Scannen Sie sie ein, so dass sie gut leserlich sind und laden Sie sie ebenfalls im Förderportal hoch. Beachten Sie dabei die Chronologie der Belegliste.
Zur Erinnerung:
- Die Bewilligungsnummer steht auf Seite 1 des Vertrags, beginnt mit 02402061301/24/
- Den Bewilligungszeitraum finden Sie ebenfalls auf Seite 1 des Vertrags.
- Wenn Rechnungen an Privatpersonen adressiert sind, braucht es eine Auslagenerstattung, um den Geldfluss nachzuweisen.
- Pfand ist nicht förderfähig und muss abgezogen werden.
- Für Belege zu Finanzposition “Verpflegung” muss eine Teilnehmendenliste bei Ihnen vorliegen
- Nützliche Vorlagen finden Sie unter www.starkimland.de/hoch-vom-sofa/
Wir bedanken uns für Ihr Engagement für die Jugendlichen und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
das Hoch vom Sofa-Team