Wie können Kommunen Kinder und Jugendliche beteiligen?

Ein wichtiger Grundpfeiler eines demokratischen Gemeinwesens ist die Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger. Indem sie Möglichkeiten nutzen, in für sie relevanten Belangen mitzuentscheiden, mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen, gestalten sie aktiv das Gemeinwesen. Auch für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens wahrgenommen zu werden.

Immer, wenn sie aktiv in ihren Lebensbereichen, wie Familie, Schule oder Verein, wirksam werden dürfen, tritt eine Stärkung und Festigung des Selbstvertrauens ein. Diese Selbstwirksamkeitserfahrungen tragen zur Identitätsstärkung im Gemeinwesen und zur gesellschaftlich wünschenswerten Förderung eines politischen Bewusstseins bei. Kinder und Jugendliche erweitern so ihre Handlungsmuster und -kompetenzen im Umgang mit Herausforderungen in ihrem sozialen Umfeld.

Wie kann Beteiligung aussehen?

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen meint deren aktive Mitwirkung bei Entscheidungen und der Umsetzung von Projekten und kann sehr unterschiedlich aussehen. Theoretisch lassen sich verschiedene Stufen von Beteiligung unterscheiden:

Stufen der Partizipation in Anlehnung nach Gernert (1993) [1]
  • Information und Beobachtung
    Auf der Ebene der Information informieren sich die Kinder und Jugendlichen zwar über das Vorhaben und möglicherweise auch über dessen Verlauf, Beteiligung findet aber dennoch nicht statt. Information bzw. Beobachtung ist jedoch die Voraussetzung für Beteiligungsprozesse. Erwachsene Initiatoren müssen in altersgerechter Sprache und entsprechender Form informieren. Kinder und Jugendliche müssen sich für die Informationen interessieren.
  • Mitsprache
    Mitsprache haben Kinder und Jugendliche dann, wenn sie sich beispielsweise zur Gestaltung eines Spielplatzes äußern können, z.B. zur Auswahl von Geräten und zur farblichen Gestaltung. Kinder und Jugendliche können Stellung beziehen und ihre Meinung äußern. Klassische Kick-off-Workshops sind ein Beispiel dafür. Bleibt die letztendliche Entscheidung ausschließlich bei den Erwachsenen, kann von echter Beteiligung noch nicht die Rede sein.
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
    Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht nur zu ihren Gestaltungswünschen äußern, sondern entscheiden explizit mit, z.B. über die Gestaltung des Spielplatzes. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche untereinander einen Konsens finden und auch die Konsequenzen ihrer Entscheidung gemeinsam tragen müssen.
  • Selbstverantwortung und Verantwortungsübernahme
    Auf der Ebene der Selbstverantwortung werden Kinder und Jugendliche gefragt werden, welche Interessen und Wünsche sie haben. Möglicherweise äußern die Kinder und Jugendlichen ganz andere Ideen als erwartet, z.B. dass sie einen bestimmten Ort, wie etwa einen Jugendclub oder eine Skaterbahn wiederbeleben möchten. Haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit mit der Unterstützung der Erwachsenen ihre Wünsche umsetzen und dabei selbst zu bestimmen, wie der Ort gestaltet wird und können sogar an der Umsetzung mitarbeiten, ist dies eine erstrebenswerte Form der Beteiligung.

Letztendlich findet Beteiligung immer dann statt, wenn Kinder und Jugendliche Entscheidungen treffen dürfen und anschließend für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen auch die Verantwortung übernehmen. Damit erfahren sie die Konsequenzen ihrer Entscheidungen selbst und können daraus lernen.

Was ist keine Beteiligung?

Teilhabe oder Beteiligung wird umgangssprachlich oft nur im Sinne von „Dabei sein“ oder „Mitmachen“ verwendet. Die oder der Teilhabende befindet sich dabei in einer eher passiven Rolle. In der erwachsenen „Entscheiderwelt“, dazu gehört die Politik ebenso wie die Erziehung, wird Beteiligung häufig immer noch so verstanden, dass Kinder und Jugendliche zwar zu Wort kommen und ihnen zugehört wird, aber keine konkreten Handlungen folgen. Das führt dazu, dass Kinder und Jugendliche nicht selten als dekoratives Alibi eingesetzt werden, wenn sie etwa bei Podiumsdiskussionen anwesend sind, ihre Gesprächsbeiträge aber gering sind oder nicht ernst genommen werden. Beteiligung beginnt erst, wenn junge Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, mitwirken, wenn sie in wichtigen Belangen mitbestimmen und auf diese Weise aktiv ihre Lebensbereiche mitgestalten

Welchen Nutzen hat Beteiligung?

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt neben der Erfüllung der Anforderungen der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGVBI § 47a) für alle Bürgerinnen und Bürger der Kommune einen Mehrwert dar.

  • Stärkung der Gemeinschaft
    Durch die Zusammenarbeit von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen aus der Kommune kann ein gegenseitiges Verständnis für die Interessen der anderen entwickelt werden. Mehr Verständnis füreinander führt letztendlich auch zu weniger Konflikten.
  • Einsatz für gemeinsame Interessen
    Gemeinsam durchgeführte Projekte führen zudem zu gemeinsamen positiven Erlebnissen. Damit steigt die Motivation, sich verstärkt für gemeinsame Interessen einzusetzen und gemeinsame Aktivitäten und Projekte durchzuführen bzw. umzusetzen.
  • Verantwortungsübernahme
    Wenn Kinder und Jugendliche sich mit ihren Ideen einbringen können, engagieren sie sich auch zukünftig stärker und übernehmen mehr Verantwortung für das selbst Geschaffene.
  • Erfahren von Wertschätzung und Selbstwirksamkeit
    Beteiligung hat aber auch eine direkte Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Durch das Zuhören und das Wahrnehmen von Wünschen können sie eine Wertschätzung von den Akteuren innerhalb der Kommune erfahren. Die Umsetzung von eigenen Ideen stärkt zudem das Selbstbewusstsein und das Gefühl, durch eigenes Tun Veränderungen herbeiführen zu können.
  • Identifikation mit dem Ort
    Wenn Kinder und Jugendliche erfahren, dass sie etwas in ihrem Ort bewirken können, identifizieren sie sich stärker mit diesem. Damit wird ihre Verbundenheit zur Kommune gestärkt.
  • Verbesserung der Lebensqualität
    Können Kinder und Jugendliche eigene Ideen umsetzen und ihre Lebensumwelt nach ihren Wünschen gestalten, führt dies letztendlich dazu, dass die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen verbessert wird.
  • Demokratie im Alltag erleben
    Durch Beteiligung können Kinder und Jugendliche erkennen, dass etwas passiert, wenn man sie fragt und dass ihre Stimme wichtig ist. Dies ist nicht nur eine sehr motivierende Erkenntnis, sondern beugt darüber hinaus antidemokratischen Tendenzen vor.
  • Aufhalten von Abwanderung und Stärkung der „Zurückkehrmotivation”
    Letztendlich sind Kinder und Jugendliche die Zukunft und das Potenzial insbesondere der ländlichen Kommunen. Durch die Stärkung ihrer Position kann in den Kommunen der Abwanderung entgegengewirkt werden. Positive Erinnerungen an die Kommune erhöhen zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche als Erwachsene zurückkehren und neue Ideen und Kompetenzen mitbringen.
  • Innovationspotenzial nutzen
    Beteiligung kann auch als Chance zur Weiterentwicklung der Kommune gesehen werden, da der bisherige Umgang mit Kindern und Jugendlichen hinterfragt und verändert werden kann. Zudem können die Ideen der Kinder und Jugendlichen von der Kommune als Ressourcen für Innovationen genutzt werden.

Welche Voraussetzungen braucht es für Beteiligung?

Für die Umsetzung von Beteiligung sind drei Eckpunkte entscheidend: die Haltung der Akteure , die Strukturen/Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise bzw. Umsetzung von Beteiligung . Diese Eckpunkte sind als Dimensionen im Beteiligungsdreieck beschrieben. Dieses dient als Orientierung und kann helfen, herauszufinden, warum ein Projekt nicht so gut lief bzw. an welcher Stelle nachgesteuert werden muss. Dabei kann Beteiligung nur gelingen, wenn ein ausgewogenes Verhältnis der drei Dimensionen vorliegt:

  • Haltung
    Für gelingende Beteiligungsprozesse braucht es Menschen, die sich auf Prozesse einlassen können und die ein stärkeorientiertes und humanistisches Menschenbild leben. Eine Ansprache an die Kinder und Jugendlichen sollte in einer ihnen verständlichen Art und Weise erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass alle am Prozess Beteiligten zu Wort kommen können.
  • Struktur
    Strukturell müssen alle Bedingungen im Vorfeld geklärt sein. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie DIN-Vorschriften, Bebauungspläne und Verwendungszwecke von Fördermittelgebern. Zu den Strukturen gehört aber auch, die Grenzen des Machbaren aufzuzeigen, wie zum Beispiel Jugendschutz oder Lärmbelästigungen von Anrainern.
  • Methode
    Methodisch soll der Prozess an die Adressaten angepasst werden, d.h. die Kategorien Alter, Bildungsstand und Geschlecht sollten beachtet werden um eine Chancengleichheit und -gerechtigkeit zu gewährleisten. Mit Kartenabfragen könnte man auch die „Stillen“ einer Gruppe zu Wort kommen lassen.

Welche Vorteile bietet die projektbezogene Beteiligung?

Bei der Beteiligung kann zwischen verschiedenen Beteiligungsformen unterschieden werden. Neben den häufig umgesetzten offenen Beteiligungsformen, wie z.B. Schülerkonferenzen oder Kinderräten, gibt es auch parlamentarische Beteiligungsformen, wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente, bei denen Kinder und Jugendliche an Entscheidungen der Kommune mitwirken. Bei der projektbezogenen Beteiligung setzen Kinder und Jugendliche dagegen eigene Ideen um, die für ihr Leben unmittelbar von Bedeutung sind.

Projektbezogene Beteiligung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen ihre eigenen Ideen und Wünsche zu verwirklichen und die Ergebnisse ihres Handelns zu erleben. Dies führt zu einer höheren Motivation sich zu engagieren und auf das selbst „Geschaffene“ besser zu achten. Kinder und Jugendliche können sich ausprobieren und Erfahrungen im Umgang mit Projekten sammeln. Dies wiederum stärkt ihre persönlichen Kompetenzen. Gleichzeitig sind die Projekte zeitlich begrenzt und überschaubar und es bedarf weder Zugangsvoraussetzungen, noch müssen sich die Kinder und Jugendlichen langfristig binden. Ihre Mitwirkung können die Kinder und Jugendlichen je nach Interessenlage steuern. Beteiligung ist daher jederzeit möglich. Darüber hinaus wird das Interesse gestärkt, auch an zukünftigen Projekten mitzuwirken. Die Voraussetzungen für projektbezogene Beteiligung sind geringer. Diese ist daher sowohl für Kinder als auch für Jugendliche geeignet.

Auch für Erwachsene bietet die projektbezogene Beteiligung viele Vorteile. Sie können in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen vor Ort machen. Dafür braucht es jedoch Erwachsene, die etwas Neues zulassen wollen, Entscheidungen und Verantwortung in die Hände von Kindern und Jugendlichen geben und die anschließenden Entwicklungen „aushalten“ bzw. abwarten.

[1] Gernert, W. (1993). Jugendhilfe – Einführung in die sozialpädagogische Praxis. München, Basel: UTB.